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Ehescheidungskosten nicht mehr steuerlich absetzbar !
17.08.2017

Ehescheidungskosten nicht mehr steuerlich absetzbar !

Nach einem aktuellen Urteil des Bundesfinanzhofs vom 18.05.2017 - Aktenzeichen VI R 9/16 - sollen die Rechtsanwalts- und Gerichtskosten eines Scheidungsverfahrens nach der seit dem Jahr 2013 geltenden Gesetzeslage nicht als außergewöhnliche Belastungen steuerlich absetzbar sein, da diese Kosten keine "außergewöhliche Belastung" darstellen sollen. Prozesskosten sollen nur dann als außergewöhnliche Belastung geltend gemacht werden können, wenn ohne den Prozess die wirtschaftliche Lebensgrundlage des Steuerpflichtigen bedroht sei. Diese existenzielle Betroffenheit sei bei Scheidungskosten nicht gegeben.

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