Tätigkeitsbereiche

 

Die Beratung und Vertretung in zivilrechtlichen und verwaltungsrechtlichen Streitigkeiten bildet den Schwerpunkt meiner Tätigkeit.

Diese Verknüpfung ist zum Beispiel bei der Scheidung eines Beamten oder Streitigkeiten auf dem Gebiet des öffentlichen Dienstrechts von besonderer Bedeutung, da oftmals Kenntnisse des Zivilrechts und des Verwaltungsrechts für die umfassende Bearbeitung dieser Angelegenheiten unabdingbar sind.

Durch eine langjährige Tätigkeit im Verwaltungsrecht bin ich im Umgang mit Verwaltungsgerichten und Behörden erfahren. Dies ist bei der erfolgsorientierten Bearbeitung Ihrer Angelegenheit von besonderem Gewicht. Bei der rechtlichen Bewertung Ihrer Angelegenheit wird auf diese Erfahrung unter Berücksichtigung der aktuellen Rechtsprechung und Gesetzeslage zurückgegriffen.

Das Verwaltungsrecht umfasst insbesondere Angelegenheiten des: 

Gerne stehe ich Ihnen zur Beratung und Vertretung in verwaltungsrechtlichen Angelegenheiten zur Verfügung.

Neben dem Verwaltungsrecht gehört die Bearbeitung zivilrechtlicher Mandante zu meinem Tätigkeitsgebiet.

Weitere Informationen finden Sie hier:


Bei rechtlichen Fragestellungen, die außerhalb meines Tätigkeitsbereiches liegen, unterstütze ich meine Mandanten bei der Suche nach einem qualifizierten Kollegen. Hier steht ein Netzwerk verschiedener Rechtsanwälte zur Verfügung, die langjährig auf dem Gebiet des Strafrechts, des Gesellschaftsrechts, des Steuerrechts und des zivilen Baurechts tätig sind.