Fortbildung

 

Voraussetzung für eine kompetente Rechtsberatung ist die regelmäßige Fortbildung des Rechtsanwalts.

Diese erfolgt jedoch in erster Linie freiwillig und unterliegt damit nur einer eingeschränkten Kontrolle.

Zum Nachweis meiner regelmäßigen Fortbildung wurde mir seit dem Jahr 2009 regelmäßig das Fortbildungszertifikat der Bundesrechtsanwaltskammer Berlin verliehen.

Weiterhin wurde mir regelmäßig das Fortbildungszertifikat des deutschen Anwaltsvereins verliehen.

Die Nachweise der von mir in den Jahren 2008 bis 2020 besuchten Veranstaltungen finden Sie hier.

Neben dem Besuch von Fortbildungsveranstaltungen und Seminaren, wird die Qualitätssicherung durch die Lektüre einschlägiger Fachzeitschriften und die Information durch elektronische Datenbanken gewährleistet.

Auch die eigene Vortrags- und Prüfungstätigkeit trägt zur ständigen Aktualisierung meiner juristischen Fachkenntnisse bei.