Familienrecht

 

Familiäre Konflikte und ihre juristischen Folgen führen häufig zu einer großen emotionalen Belastungssituation bei allen Beteiligten. Hier sollte eine ausgleichende zügige Lösung bestehender Konflikte erste Priorität haben.

Nach erfolgreicher Absolvierung des Fachanwaltslehrgangs für Familienrecht im Jahr 2002 bin ich auf dem Gebiet des Familienrechts tätig.

Gerne stehe ich Ihnen bei allen Rechtsproblemen einer Trennung und Ehescheidung einschließlich Kindes- und Ehegattenunterhalt, Zugewinnausgleich und Vermögensauseinandersetzung, Sorgerecht und Umgang bezüglichgemeinsamer Kinder, Hausratsteilung und Wohnungszuweisung juristisch zur Seite. Meine Beratung erstreckt sich selbstverständlich auch auf die Auseinandersetzung von nichtehelichen Lebensgemeinschaften und Lebenspartnerschaften.

Auch im Bereich des Familienrechts steht die außergerichtliche Konfliktbeendigung im Vordergrund. Dies spart allen Beteiligten Nerven und Kosten. Die Erarbeitung außergerichtlicher Scheidungsfolgenvereinbarungen mit den Parteien führt somit häufig dazu, dass ein abschließender Scheidungstermin in kurzer Zeit erledigt werden kann.

Sollte sich eine weitergehende gerichtliche Auseinandersetzung jedoch nicht vermeiden lassen, so vertrete ich Sie nach entsprechender Abwägung von Kosten und Risiken kompetent vor Gericht.

Auch die vorsorgende Rechtsberatung bei der Gestaltung von Ehe- und Partnerschaftsverträgen unter Beachtung steuerrechtlicher Folgen gehört zu meinem Tätigkeitsfeld.