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Kein Anspruch auf Distanzunterricht bei Inzidenz von 100
26.08.2021

Kein Anspruch auf Distanzunterricht bei Inzidenz von 100

Mit einem Eilbeschluss vom 25.08.2021, Aktenzeichen 7 L 1811/21, hat das Verwaltungsgericht Düsseldorf den Antrag eines Schülers einer weiterführenden Schule in Düsseldorf abgewiesen, der verlangt hatte, vom Präsenzunterricht befreit zu werden, um stattdessen Distanzunterricht zu erhalten. Zur Begründung hat das Gericht darauf hingewiesen, dass der Präsensunterricht im Hinblick auf den staatlichen Bildungsauftrag grundsätzlich Vorrang hätte und die Pflicht zur Teilnahme am Präsenzunterricht auch im Fall einer Überschreitung der 7-Tage-Inzidenz von 100 nicht die Pflicht des Staates zum Schutz des Lebens und der körperlichen Unversehrtheit verletze. Durch die aktuellen Schutzmaßnahmen, regelmäßiges Testen und AHA-Regeln, käme der Staat seinen Schutzpflichten ausreichend nach.

Der Beschluss ist nicht rechtskräftig. Demzufolge ist die Bescherde gegen diese erstinstanzliche Entscheidung noch möglich.

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