Aktuelles
25.01.2013
Verletzung eines Lehrers nach Schneeballschlacht ist Dienstunfall
Das Verwaltungsgericht Freiburg hat in einer aktuellen Entscheidung festgestellt, dass die Augenverletzung eines Lehrers nach einer Schneeballschlacht mit Schülern auf dem Schulhof einen Dienstunfall darstellt. Es sei unerheblich, ob das Werfen von Schneebällen laut Schulordnung untersagt sei.
Urteil vom 04.12.2012, Aktenzeichen 5 K 1220/11