Aktuelles
17.07.2015
Höchstaltersgrenzen für die Verbeamtung in NRW sind verfassungswidrig!
Die Höchstaltersgrenzen für die Verbeamtung in NRW sind verfassungswidrig.
Zu dieser Feststellung ist das Bundesverfassungsgericht mit Beschluss
vom 21.04.2015 - 2 BvR 322/12; BvR 1989/12 gekommen.