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Höchstaltersgrenzen für die Verbeamtung in NRW sind verfassungswidrig!
17.07.2015

Höchstaltersgrenzen für die Verbeamtung in NRW sind verfassungswidrig!

Die Höchstaltersgrenzen für die Verbeamtung in NRW sind verfassungswidrig.
Zu dieser Feststellung ist das Bundesverfassungsgericht mit Beschluss
vom 21.04.2015 - 2 BvR 322/12; BvR 1989/12 gekommen.

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