Erbfall und die Folgen
Im Erbfall berate ich meine Mandanten bei der Regelung aller Nachlassangelegenheiten, insbesondere bei der Auseinandersetzung mit den Verwandten sowie von Miterbengemeinschaften, Erbscheinsverfahren, der Abfindung von Pflichtteilsberechtigten sowie der Auszahlung von Vermächtnissen.
Das Dickicht des Erbrechts macht es dem juristischen Laien nicht einfach, die eigene Situation realistisch einzuschätzen. Gerade im Bereich des Erbrechts, insbesondere bei der Erbenhaftung und dem Pflichtteilsrecht, existieren einige Fristen, die es zu beachten gilt. Die Nichtbeachtung dieser Fristen kann zu bösen Überraschungen führen.
Auch im Bereich erbrechtlicher Auseinandersetzungen bemühe ich mich zunächst intensiv um eine gütliche außergerichtliche Einigung. Sollte diese Bemühungen jedoch nicht von Erfolg gekrönt sein, so vertrete ich Sie selbstverständlich mit aller Konsequenz bei der Durchsetzung ihrer Erbschafts-, Vermächtnis- oder Pflichtteilsansprüche vor Gericht.