Gesundheitsvorsorge
Für die Auseinandersetzung mit Fragen der Gesundheitsvorsorge gibt es keinen richtigen Zeitpunkt. Es ist vielmehr so ähnlich wie mit der Darmkrebsvorsorgeuntersuchung: es ist unangenehm, aber man sollte es erledigen. Schließlich möchte man sich am Ende nicht vorhalten lassen, sich um nichts gekümmert zu haben.
Oftmals ist es auch die Sorge um die eigenen Eltern, die dazu führt, sich mit dem Tod und der letzten Lebensphase auseinanderzusetzen. In Gesprächen zwischen Eltern und Kindern besteht die Chance herauszufinden, welche Wünsche in jedem Fall beachtet werden sollen.
Im Bereich der Gesundheitsvorsorge besteht die Möglichkeit, eine Vorsorgevollmacht, eine Patientenverfügung und eine Betreuungsverfügung zu errichten.
In der Patientenverfügung werden Bestimmungen bezüglich medizinischer Behandlung/Nichtbehandlung oder Behandlungsbegrenzung angesichts einer aussichtslosen Erkrankung, insbesondere in der letzten Lebensphase, getroffen. Wichtig erscheint in diesem Zusammenhang auch die Niederlegung der Wertvorstellungen und religiösen Anschauungen des Patienten, damit ein umfassenden Bild von der Person entsteht, die nun nicht mehr in der Lage ist, ihren Willen eindeutig zu äußern. Es besteht außerdem die Möglichkeit, konkrete individuelle Anweisungen klar zu formulieren, z. B. ob eine künstliche Ernährung oder eine Organspende erfolgen soll.
Die Betreuungsverfügung dient dem Zweck, eine Person des eigenen Vertrauens zu benennen, die im Fall einer notwendigen Betreuung vom Vormundschaftsgericht bestellt werden soll. Vorzuziehen ist jedoch die Vorsorgevollmacht, in der eine Person des eigenen Vertrauens als Bevollmächtigte eingesetzt werden kann, die im Unterschied zum Betreuer nicht vom Vormundschaftsgericht bestellt werden muss, sondern im Fall der eigenen Entscheidungsunfähigkeit sofort für den Vollmachtgeber handeln kann. In allen drei Fällen reicht es grundsätzlich aus, die eigenen Gedanken und Verfügungen schriftlich niederzulegen. Allerdings schafft eine notarielle Beurkundung oftmals eine klarere Position und ist deshalb vorzuziehen.
Bei der Erstellung einer Patientenverfügung oder einer Vorsorgevollmacht ist die juristische Beratung äußerst hilfreich, da Aspekte berücksichtigt werden, die durch den Laien oft übersehen werden. Durch die zentrale Archivierung Ihrer Verfügungen in externen Vorsorgedatenbanken können Ihre Wünsche jederzeit vom Vormundschaftsgericht, von Ärzten und Krankenhäusern abgefragt werden.
Lassen Sie sich anwaltlich beraten und schaffen Sie so für sich und Ihre Angehörigen eine in Ihrem Sinne geregelte Situation für den Fall der Fälle.