Vermögensvorsorge

Niemand ist verpflichtet, ein Testament zu errichten oder einen Erbvertrag zu schließen. Schließlich gibt es gesetzliche Bestimmungen, die greifen, wenn keine individuellen Regelungen getroffen worden sind. Aus diesem Grund ist es angezeigt, sich zunächst über die eigene rechtliche Ausgangsposition Klarheit zu verschaffen.

 

Gerade im Erbrecht kursieren leider oftmals Fehlvorstellungen über die gesetzliche Erbfolge und über gebräuchliche Formen der Testamentsgestaltung, wie zum Beispiel das sog. Berliner Testament von Ehegatten. Diese Fehlvorstellungen führen manchmal dazu, dass am Ende das eigene Vermögen leider nicht in die Hände übergeht, in die es hätte übergehen sollen oder eine höhere Steuerlast anfällt, die bei klügerer Gestaltung nicht angefallen wäre.


In jedem Fall sollte zunächst Klarheit in die Familienverhältnisse gebracht werden, um die gesetzliche Erbfolge zu bestimmen. Weiterhin ist zu prüfen, ob es bereits erbrechtlich relevante Verfügungen gibt und es ist ein Verzeichnis über die aktuellen Vermögensverhältnisse zu erstellen.


Erst nachdem dies ermittelt worden ist, kann umfassend zu Fragen der Testamentsgestaltung oder zum Abschluss eines Erbvertrages beraten werden. Daneben kann es Fallgestaltungen geben, in denen sich eine Adoption oder ein Ehevertrag als Gestaltungsmöglichkeit anbieten.


In jedem Fall stellt die erbrechtliche Vermögensvorsorge einen Akt der Selbstbestimmung dar, bei der die kompetente anwaltliche Beratung mit Weitsicht besonders angezeigt ist. Schließlich sollen zukünftige Entwicklungen berücksichtigt werden, die aber gerade nicht vorhersehbar sind.

 

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